DAB BNP Paribas - Rückstände bei der Erfassung von Freistellungsaufträgen und NV-Bescheinigungen für 2024/2025

DAB BNP ParibasLiebe Kunden der DAB BNP Paribas,

aufgrund eines sehr hohen Auftragseingangs im Dezember 2024 und Januar 2025 sind noch nicht alle Freistellungsaufträge und NV-Bescheinigungen in den Systemen der DAB BNP Paribas erfasst. Dies kann Aufträge mit Gültigkeit ab 2024 und 2025 betreffen.

Alle vorliegende NV-Bescheinigungen und Freistellungsaufträge werden in den nächsten Wochen mit dem korrekten „gültig ab-Datum“ rückwirkend erfasst, sodass Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht.

Bereits gezahlte Steuern werden nach Erfassung automatisch erstattet. Bei Gültigkeit ab Januar 2025 erfolgt diese Korrektur

  • bei Freistellungsaufträgen taggleich,
  • bei NV 01 und 02 1x wöchentlich und
  • bei anderen NV-Arten in unregelmäßigen Abständen.

Korrekturen für das Jahr 2024 werden gesammelt voraussichtlich noch im Februar 2025 erfolgen. Sie müssen hierfür nichts weiter unternehmen.
 

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