DAB BNP Paribas - Referenzkonto-Pflicht bei Depoteröffnungen ab 01.05.2025

DAB BNP Paribas

Aus Sicherheitsgründen ist es bei der DAB BNP Paribas ab sofort (spätestens zum 01.05.2025) erforderlich, bei neuen Konto- und Depoteröffnungen für natürliche Personen mindestens ein Referenzkonto anzugeben. Bestandskunden sind von dieser Regelung bis auf Weiteres nicht betroffen.

Selbstverständlich können Sie weiterhin bis zu fünf verschiedene Referenzkonten hinterlegen. Verwenden Sie bitte ggf. zusätzlich das Referenzkonto-Formular. Wie gewohnt sind Zahlungen an das Finanzamt auch abseits vom Referenzkonto möglich.
 

Aktualisierte Eröffnungsformulare

In diesem Zusammenhang hat die DAB das Eröffnungsformular (PDF) entsprechend angepasst. Bitte verwenden Sie die neue Formularversion ab sofort, spätestens jedoch ab 01.05.2025. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nach dem 1. Mai eingehende Anträge ohne Referenzkonto abgelehnt werden müssen.

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