Mit der Erteilung eines Freistellungsauftrags (FSA) teilen Sie Ihrer Bank mit, bis zu welchem Betrag - maximal in Höhe des Sparer-Pauschbetrags - sie Kapitalerträge steuerfrei an Sie auszahlen darf.
Vor allem DAB-Kunden mit FondsSuperMarkt als Vermittler kommen oft in den Genuss von Kapitalerträgen, weil sie die Kosten Ihrer Fondsanlage mit Hilfe des dauerhaften Rabatts von 100% auf den Ausgabeaufschlag schon gleich zu Beginn deutlich reduziert haben!
FondsSuperMarkt zeigt Ihnen im Folgenden, wie Sie Ihren Freistellungsauftrag für Ihr Depot bei DAB BNP Paribas erteilen, ändern oder löschen!
Mit dem Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" der DAB BNP Paribas können Sie jederzeit Erteilungen, Änderungen oder Löschungen Ihres Freistellungsauftrags vornehmen. Senden Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die DAB BNP Paribas:
E-Mail: FSA@dab.com
Fax: +49 89 / 500 684 750
Wer kann einen Freistellungsauftrag erteilen?
- Einen Freistellungsauftrag können Sie (als Einzelperson oder als Eheleute/Lebenspartner) erteilen, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und/oder der unbeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegen. Wenn Sie weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist die Erteilung eines Freistellungsauftrags nur in Ausnahmefällen möglich.
- Den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge kann ausschließlich der Kontoinhaber erteilen.
- Erteilen Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten/Lebenspartner mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten/Lebenspartner.
- Ihr Freistellungsauftrag gilt für alle Konten und Depots im Privatvermögen, die Sie bei der BNP Paribas Niederlassung Deutschland führen.
Wie lange ist der Freistellungsauftrag gültig?
Ihr Freistellungsauftrag ist im Jahr der Einreichung ab dem 01.01. gültig. Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag nicht befristen, wird dieser jedes Jahr mit der gleichen Summe in das folgende Jahr übernommen – solange, bis er geändert oder widerrufen wird.
Haben Sie Ihren Freistellungsauftrag befristet, gilt dieser bis zu dem von Ihnen angegebenen Datum bzw. bis Sie ihn widerrufen oder ändern.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Scheidung ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag seine Gültigkeit verliert. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Sie dann einen neuen Einzelfreistellungsauftrag erteilen.
Was muss beachtet werden bei:
- Erhöhung?
Wird ein Freistellungsauftrag erhöht, so gilt der Betrag auf dem neuen Auftrag als Höchstbetrag. Dieser Antrag ersetzt somit den alten Auftrag. Der neue Auftrag wird nicht zu dem alten Auftrag hinzuaddiert. Dieses gilt im Übrigen auch dann, wenn der alte Freistellungsauftrag bereits vollständig ausgeschöpft wurde.
Bei einer unterjährigen Erteilung oder Erhöhung des Freistellungsauftrages wird dieser rückwirkend mit im Kalenderjahr bereits versteuerten Erträgen verrechnet, so dass Ihnen dann ggf. Kapitalertragsteuer (und ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) erstattet wird. Diese Verrechnung erfolgt ggf. nicht sofort, sondern mit dem nächsten steuerlich relevanten Ertrag (z.B. Zinsgutschrift oder Dividende), der nach der Einpflege des neuen Freistellungsauftrages über Ihr DAB Depotkonto verbucht wird. - Herabsetzung?
Eine Herabsetzung des Freistellungsbetrages können Sie innerhalb des laufenden Kalenderjahres auch rückwirkend zum 01.01. vornehmen, allerdings nur in Höhe des noch nicht beanspruchten Freibetrages. Für die folgenden Kalenderjahre können Sie Ihren Freistellungsauftrag auch unterhalb dieses Wertes herabsetzen. - Löschung/Widerruf?
Wird ein Freistellungsauftrag gelöscht bzw. widerrufen, so kann dies nur bis zur Höhe des verbleibenden – d. h. des nicht ausgeschöpften Betrages geschehen. Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch gar nicht genutzt wurde, kann er auch zum 1. Januar des laufenden Jahres widerrufen werden.
Muss die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) angegeben werden?
Freistellungsaufträge, die seit dem 01.01.2011 erteilt werden, müssen die Steueridentifikationsnummer enthalten. Sie finden Ihre persönliche Steuer-ID auf
- Ihrem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern
- Ihrem Steuerbescheid
- Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
- oder auf Nachfrage bei Ihrem Finanzamt
Was ist zu beachten bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag bei Ehepartnern/Lebenspartnern?
- Bei Ehepartnern, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung vorliegt, kann ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt werden. Erteilen Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten/Lebenspartner mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten/Lebenspartner.
- Wenn lediglich eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung beantragt werden soll, kreuzen Sie den Betrag 0 € an.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Sparer-Pauschbetrags?
Sie versichern mit der Erteilung, dass Ihr Freistellungsauftrag bei der DAB BNP Paribas zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den Sie geltenden Höchstbetrag (Sparer-Pauschbetrag) nicht übersteigt und Sie mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als den zugelassenen Sparer-Pauschbetrag im Kalenderjahr die Freistellung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehmen.
Das Finanzamt prüft die Freistellungsaufträge.
Gilt der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge auch für Konten/Depots mit Betriebsvermögen?
Freistellungsaufträge gelten nicht für Konten oder Depots, die im Betriebsvermögen geführt werden (z.B. GmbH). Diese gelten nur für Konten/Depots, die für private Zwecke (Privatvermögen) geführt werden. Sollten Sie nicht sicher sein, welche Freistellung für Sie geeignet bzw. möglich ist, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Gibt es eine Möglichkeit, die Kapitalerträge bei DAB BNP Paribas zu erhöhen?
Ja, reduzieren Sie Ihre Kosten! Wenn Sie FondsSuperMarkt als Vermittler in Ihrem DAB-Depot eintragen lassen, genießen Sie ab sofort dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf und erhöhen dadurch Ihre Rendite!
Eröffnen Sie jetzt Ihr persönliches Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie kostenlos den Vermittler!
Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt