Liebe Kunden der DAB BNP Paribas,
gerne weisen wir Sie auch dieses Jahr darauf hin, dass es zwischen dem 06.02.2023 und dem 13.02.2023 eventuell zu Steuerbuchungen kommt.
Zum Hintergrund: Aufgrund gesetzlicher Anforderungen muss DAB BNP Paribas für alle Kunden, die im Jahr 2022 Geschäftsverbindungen zu mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank, DAB BNP Paribas) unterhielten, im Jahr 2023 für das Steuerjahr 2022 wieder eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung erstellen. Das betrifft u.a. auch Kunden, die aufgrund von Derivategeschäften Marginkonten bei der Consorsbank führen. Damit eine konsolidierte Steuerbescheinigung erstellt werden kann, wird im Februar 2023 wieder der bereichsübergreifende Steuerausgleich für das Jahr 2022 erforderlich. Das heißt, dass alle Geschäfte aller relevanten Geschäftsbereiche in 2022 so betrachtet werden müssen, als wären sie in nur einem Geschäftsbereich durchgeführt worden.
Die Konsolidierung der Steuerdaten löst ggf. Steuerkorrekturbuchungen und Bereinigungen der Freistellungsinstrumente und Verlustverrechnungstöpfe aus. DAB BNP Paribas bittet bereits jetzt um Ihr Verständnis, dass die Bank Ihnen bei Rückfragen zu diesen Steuerbuchungen nur bedingt Auskunft geben darf. Aus Datenschutzgründen darf die DAB-Bank nur Informationen zu Konten/Depots an Sie weiterleiten, für die Sie bevollmächtigt sind. Auch FondsSuperMarkt erhält evtl. nur bedingt Auskunft, da DAB BNP Paribas aus Datenschutzgründen keine Informationen an einen Finanzdienstleister weiterleiten darf, wenn dieser für ein Depot/Konto keine Vollmacht besitzt (z.B. Privatkonten bei der Consorsbank).
Häufige Fragen & Antworten zum Steuerausgleich der DAB BNP Paribas
Wer ist betroffen?
- Kunden, die in mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) ein Konto/Depot führen, welche in 2022 mindestens an einem Tag geöffnet waren.
- Kunden der DAB, die Derivategeschäfte tätigen, da diese Konten bei der Consorsbank führen.
Wann findet der Steuerausgleich statt?
- Für das Steuerjahr 2022 findet der Ausgleich voraussichtlich am 11./12.02.2023 statt
- In der Woche vorher (ab dem 06.02.2023) buchen wir bei den betroffenen Kunden der DAB die von 2022 auf 2023 übertragenen Verlust-Töpfe wieder zurück ins Jahr 2022.
Wie wirkt sich der Steuerausgleich auf die betroffenen Kunden aus?
In der Woche vor dem Steuerausgleich, ab dem 06.02.2023, werden bei DAB die von 2022 auf 2023 regulär übertragenen Verlustverrechnungstöpfe wieder zurück ins Jahr 2022 (31.12.2022) gebucht. Dies ist erforderlich, um den Steuerausgleich durchzuführen.
Die Rückbuchung der VVT hat folgende Auswirkung für die DAB-Kunden:
- Den betroffenen Kunden stehen nach der Rückübertragung die aus dem Vorjahr übertragenen Verlustverrechnungstöpfe nicht mehr zur Verrechnung mit in 2023 anfallenden Geschäften zur Verfügung. Nur die Verlustverrechnungstöpfe, die im Jahr 2023 neu aufgebaut werden, werden nicht ins Vorjahr übertragen und stehen zur Verfügung.
- Wenn Kunden die aus dem Jahr 2022 ins Jahr 2023 übernommenen Verlustverrechnungstöpfe bereits durch Geschäfte (teilweise) verbraucht haben, werden diese Geschäfte nachbesteuert. (Denn der Verlust steht für eine Verrechnung nach der Rückübertragung in 2023 nicht mehr zur Verfügung).
- Diese Steuernachbelastung kann durch eine Optimierungsbuchung oder im Rahmen einer Transaktion stattfinden. Die Vorgänge sind entweder auf einer Wertpapierberechnung oder auf dem Steueroptimierungsbeleg zu finden.
Nachdem der jährliche Steuerausgleich durchgeführt wurde, werden ggf. Verlustverrechnungstöpfe bei der DAB wieder eingebucht und stehen dann ab Montag, 13.02.2023 wieder zur Verfügung.
Der jährliche Steuerausgleich hat folgende Auswirkung für die DAB-Kunden:
- Wenn die Verlustverrechnungstöpfe nach dem jährlichen Steuerausgleich wieder zur DAB zurückgebucht werden, kann das in einigen Fällen erneut Steueroptimierungsbuchungen bei der DAB auslösen.
- Es kann jedoch auch sein, dass das jeweilige Topfguthaben beim jährlichen Steuerausgleich verbraucht wurde.
Wie kann man diese Vorgänge nachvollziehen?
- Zu jeder Steueroptimierungsbuchung bei der DAB finden Sie entweder einen Hinweis auf einer Wertpapierabrechnung oder auf einem Steueroptimierungsbeleg
- Die Zusammenfassung der steuerlichen Vorgänge des Jahres 2022 finden die Kunden auf der konsolidierten Jahressteuerbescheinigung 2022
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