comdirect - Nachweise bei Umzug aus Deutschland ins Ausland

comdirectEin dauerhafter Umzug ins Ausland bedeutet auch einen Wechsel der steuerlichen Ansässigkeit, die Sie Ihren Banken mitteilen müssen. Teilen Sie der comdirect Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald Sie sich länger als 183 Tage im Jahr im Ausland aufhalten.

Ab sofort benötigt comdirect bei einem steuerlichen Wohnsitzwechsel von Deutschland ins Ausland neben dem Formular "Angaben zum Auslandsaufenthalt" (PDF) zwingend auch einen schriftlichen, beweiskräftigen Nachweis. Dieser kann gemäß Schreiben des Bundesfinanzministieriums (BMF) vom 19.05.2022 Rz. 314 mit einer der folgenden Unterlagen erbracht werden:

  • Abmeldebescheinigung der inländischen Meldebehörde oder
  • von einer ausländischen Finanzbehörde ausgestellte Wohnsitz-/Ansässigkeitsbescheinigung

Ohne diese Unterlage übernimmt die comdirect Ihre neue Anschrift zwar, wird aber die steuerliche Ansässigkeit bei Deutschland belassen und das Land der Meldeadresse als weitere steuerliche Ansässigkeit ergänzen.

Umgekehrt sollten Sie Ihre Bank auch informieren, sobald Sie wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren.
 

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