comdirect - Haltedauer von offenen Immobilienfonds nach Depotübertrag korrigieren

Daten zur Haltedauer von offenen Immobilienfonds nicht übertragen?Sie möchten einen oder mehrere offene Immobilienfonds in Ihr Depot bei comdirect übertragen? Das sollten Sie bezüglich der gesetzlichen Mindesthaltefrist von Immobilienfonds beachten!
 

24-monatige Mindesthaltedauer

Wenn Sie Anteile an einem offenen Immobilienfonds kaufen, müssen Sie diese mindestens 24 Monate lang im Depot halten, bevor Sie sie wieder veräußern können (gesetzliche Mindesthaltedauer). Bei einem bankübergreifenden Fondsübertrag werden die anlegerbezogenen Angaben zur bereits aufgelaufenen Haltedauer Ihres Immobilienfonds nicht ohne einen ausdrücklichen Kundenauftrag übermittelt. Comdirect benötigt daher von der abgebenden Depotbank die Angaben zur Haltedauer der zu übertragenden Fonds, um diese korrekt hinterlegen zu können.

Liegen diese Angaben nicht vor, beginnt die gesetzliche Haltefrist von 24 Monaten für offene Immobilienfonds mit dem Tag der Einbuchung in das Depot bei comdirect erneut.
 

Übermittlung der steuerlichen Anschaffungsdaten nicht ausreichend

Steuerliche Anschaffungsdaten, die im Rahmen eines Depotübertrags übergeben werden, dürfen grundsätzlich nicht für die Haltefristen gemäß KAGB berücksichtigt werden. Hintergrund hierfür ist, dass die Begrifflichkeit des Anlegers lt. KAGB auch z. B. bei einem unentgeltlichen Depotübertrag unter der Angabe einer Schenkung einen Neubeginn der Mindesthaltedauer vorsieht, während die steuerlichen Anschaffungsdaten dennoch übernommen werden dürfen.
 

So übermitteln Sie die Angaben zur Haltedauer nachträglich

Sofern eine nachträgliche Anpassung der Haltedauer notwendig ist (z.B. wegen unmittelbarer Rückgabe nach Depotübertragseingang), kann der Anleger die Sperrfrist auch noch nach Einbuchung der offenen Immobilienfonds ins comdirect-Depot mit einem Nachweis korrigieren lassen. Die Bestätigung der Mindesthaltedauer kann jedoch ausschließlich durch die abgebende Bank erfolgen.

Lassen Sie dazu das Formular "Bestätigung über anlegerbezogene Haltedauer" von der abgebenden Bank ausfüllen und unterschreiben. Das Formular erhalten Sie auf Anfrage bei FondsSuperMarkt. Senden Sie das Formular per Fax, PDF-Anhang via E-Mail oder postalisch im Original zurück an FondsSuperMarkt.

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In diesen Fällen ist die Korrektur der Haltedauer nicht möglich

Überträge mit Anlegerwechsel (bei unterschiedlichen Depotinhabern oder Depotüberträge von Gemeinschafts- auf Einzeldepot) lösen grundsätzlich neue Haltefristen von 24 Monaten aus. Eine nachträgliche Änderung der Haltefristen ist in diesem Fall nicht möglich.
 

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt