comdirect - Buchung der Vorabpauschale 2023

comdirectLiebe Kunden der comdirect,

ab Mitte Januar 2024 wird für die betroffenen Kunden die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale 2023 vom Verrechnungskonto abgebucht. Der gesamte Buchungsvorgang erfolgt hierbei in Tranchen und verteilt sich über mehrere Wochen.

Zur Information: Eine Berechnung der Vorabpauschale fand in den vergangenen 2 Jahren aufgrund des negativen Basiszinssatzes nicht statt.

Als Depotinhaber sollten Sie gegebenenfalls entsprechende Vorbereitungen treffen:

  1. Stellen Sie einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag bei der comdirect.
  2. Reichen Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bei comdirect ein, falls vorhanden.
  3. Sorgen Sie für ausreichend Deckung auf Ihrem Verrechnungskonto.
     

Die wesentlichen Punkte zur Vorabpauschale

  • Grundsätzlich können alle inländischen und ausländischen Investmentfonds (dazu zählen auch ETFs) von der Vorabpauschale betroffen sein. Aufgrund der Gesetzesvorgaben werden hauptsächlich thesaurierende Fonds betroffen sein.
  • Die Vorabpauschale bzw. die auf die Vorabpauschale zu entrichtende Abgeltungsteuer ist keine zusätzliche Steuer oder Abgabe, sondern besteuert im Fonds verbliebene Erträge.
  • Die Vorabpauschale wird bei einem späteren Verkauf der Anteile berücksichtigt und verrechnet
  • Die Vorabpauschale kann mit einem entsprechenden Freistellungsauftrag oder Verlustvortrag verrechnet werden. Ist keines von beidem vorhanden und liegt auch keine NV-Bescheinigung vor, wird die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale vom steuerlichen Verrechnungskonto abgebucht. Sie müssen von sich aus nichts unternehmen.
  • comdirect bucht die Vorabpauschale lediglich als ausführendes Organ ab.
  • Die Höhe der Vorabpauschale hängt von verschiedenen, auch individuellen Faktoren ab. Ein Teil dieser Faktoren wird erst zum Zeitpunkt der Buchung vorliegen.

Mehr zur Vorabpauschale


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Ihr Team von FondsSuperMarkt