Das neue Basisinformationsblatt (BIB) soll einen schnellen Überblick über wesentliche Merkmale und Risiken eines Wertpapieres verschaffen und die Fonds und Wertpapiere vergleichbarer machen. Was änderte sich im Vergleich zu den bisher bekannten wesentlichen Anlegerinformationen (KIID)?
Neue Anforderungen (PRIIPs-Verordnung)
Bis zum 31. Dezember 2022 waren die KVGen noch verpflichtet, wesentliche Anlegerinformationen (KIIDs) für die Fonds zu erstellen. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) ein PRIIPs-Basisinformationsblatt (BIB) für Fonds, die an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben werden, vorlegen. Dieses muss die Anforderungen der PRIIPs-Verordnung erfüllen. Vor einem Fondskauf muss dem Anleger anstelle der KIDs künftig das BIB zur Verfügung gestellt werden - sozusagen als "Beipackzettel".
Solange das neue BIB den Banken nicht vorliegt, dürfen diese die entsprechenden Fonds ab dem 01. Januar 2023 nicht mehr zum Kauf anbieten. Da einige KVGen der PRIIP-Verordnung nicht rechtzeitig nachgekommen sind und das BIB nicht zum 1. Januar bereitstellen konnten, war/ist dies der Grund für ein verkleinertes Fondsangebot bei den Depotbanken zu Beginn des Jahres. Sobald das gesetzlich vorgeschriebene BIB vorliegt, können Fondskäufe wieder angenommen werden und auch der 100%ige Rabatt auf den Ausgabeaufschlag wird bei Depots mit FondsSuperMarkt als Vermittler wieder automatisch gewährt.
Unterschiede: KIID vs. BIB
Wesentliche Anlegerinformationen | Basisinformationsblatt | |
Name und Abkürzungen | Key Investor Information Documents, KID, KIID, OGAW-KIDs, wesentliche Anlegerinformationen, wAI | PRIIP-KID, BIB, PRIIPs-Basisinformationsblatt, PRIIPs-BIB |
Format | 2 Seiten, 5 Abschnitte | 3 Seiten, 7 Abschnitte |
Komplexitäts-Hinweis | Kein Warnhinweis nötig (nur OGAW-Produkte) | Komplexe Produkte sind mit einem Warnhinweis zu versehen: "Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann." |
Zielmarkt | Keine Zielmarktangabe | Zielmarkt der Kundengruppen, für deren Ziele, Bedürfnisse und Eigenschaften das Wertpapier geeignet ist |
Performancebewertung | Vergangenheitsbezogen (ex post) | Zukunftsbezogen (ex ante): Berechnung von vier prognostizierten Zukunftsszenarien (günstig, neutral, ungünstig, Stress) über ein Jahr sowie über den Zeitraum der empfohlenen Haltedauer |
Beschreibung der Risiken | Feste Vorgabe von fünf Risiken, die bei Zutreffen beschrieben werden müssen | Verbindliche Vorgaben zu Textelementen hinsichtlich Liquidität, etwaigen Garantien oder der Fondswährung |
Risikobewertung | SRRI (Synthethic Risk and Reward Indicator) | SRI (Summary Risk Indicator) |
Kosten und Gebühren | Darstellung der tatsächlichen Kosten, basierend auf Vergangenheitswerten | Darstellung der laufenden und effektiv zu erwartenden Kosten auf Basis verschiedener Kostenarten (Initialkosten, Transaktionskosten, uvm.) |
Aktualisierung | Jährliche Aktualisierung zu Beginn des Kalenderjahres | Laufende Aktualisierung bei Änderung von Inhalt, Daten oder Indikatoren, mindestens alle zwölf Monate |
Komplexitäts-Hinweis
Sogenannte komplexe Finanzinstrumente gab es auch schon vor der Einführung des Basisinformationsblattes. Es handelt sich um Fonds mit Besonderheiten wie z.B. einer Haltefrist bei Immobilienfonds, die mit Risiken verbunden sein können.
Zielmarkt
Die KVGen formulieren einen Zielmarkt, an den sich der Fonds richtet. Durch diese zusätzlichen Informationen können Sie noch besser einschätzen, wie gut ein Fonds zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen, Ihrer Risikoneigung oder Ihrer Lebens- und Finanzsituation passt.
Performancebewertung
Die Performance wurde im KID als Entwicklung in verschiedenen zurückliegenden Zeiträumen angegeben. Im überarbeiteten BIB wird sie anhand von vier verschiedenen prognostizierten Zukunftsszenarien dargestellt. Jedes Szenario wird auf einen Zeitraum von einem Jahr berechnet sowie für die jeweils empfohlene Haltedauer des Fonds. Bei einem Aktienfonds etwa wären dies fünf Jahre.
Risikobewertung
Außerdem wird die alte Risikoklassifizierung mittels SRRI (Synthetic Risk Reward Indicator) durch den neuen, nominal niedrigeren SRI (Summary Risk Indicator) ersetzt. Beide Risikokennzahlen unterscheiden zwischen sieben Risikostufen (1-7).
- SRRI
Die Fondsanbieter müssen die SRRI-Stufe wöchentlich überprüfen und gegebenenfalls im KID anpassen. Das passiert nicht ganz so schnell, wie sich vermuten ließe, denn der SRRI wird anhand der annualisierten Volatilität der vergangenen fünf Jahre berechnet. Wechsel der Risikostufe kommen aber dennoch vor. - SRI
Fondsgesellschaften müssen den Summary Risk Indicator (SRI) nur einmal pro Monat und auf Grundlage des Marktrisikos sowie des Kredit-/Bonitätsrisikos ermitteln. Da die Einlagen in Fonds ein Sondervermögen bilden, und auf die Bonität des Produktanbieters keine Auswirkungen haben, wird der SRI für offene Investmentfonds ausschließlich auf Grundlage des Marktrisikos bestimmt. Bei der Bestimmung des Marktrisikos gibt es erhebliche Unterschiede zwischen beiden Risikomaßen, weshalb die Einstufung in den SRI von der Einstufung in den SRRI abweichen kann. Ein SRRI von 3 bedeutet also nicht gleichzeitig auch einen SRI von 3.
Kosten und Gebühren
Gemeint sind die Kosten, die direkt im Fondsvermögen in Verbindung zu bringen sind: Die laufenden Kosten, früher auch Total Expense Ratio (TER) genannt , die innerhalb des Fonds verursacht werden. Andere Kosten wie Ausgabeaufschläge und Depotgebühren sind abhängig von der Bank bzw. vom Berater/Vermittler und können vermieden werden! Führen Sie Ihr Depot mit FondsSuperMarkt als Vermittler, erhalten Sie Sondervorteile bei deutschen Banken:
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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt