EU-Offenlegungsverordnung 90% des verwalteten Vermögens von AXA IM ist bereits auf Nachhaltigkeit ausgerichtet
90%1 des verwalteten Vermögens von AXA Investment Managers (AXA IM) sind bereits klassifiziert als Finanzprodukte nach Artikel 8 (Produkte mit nachhaltigen Merkmalen) und Artikel 9 (Produkte mit nachhaltiger Finanzierungswirkung) der Offenlegungsverordnung (SFDR, in Englisch Sustainable Finance Disclosure Regulation). Diese umfassen Fonds und Strategien in den Bereichen Aktien, Fixed Income und Multi-Asset. Die dazugehörige EU-Offenlegungsverordnung war Anfang März 2021 in Kraft getreten. Damit erfüllt bereits heute ein Großteil des von AXA IM verwalteten Vermögens, welches unter die Sustainable Finance Disclosure Regulation fällt, die entsprechenden erhöhten Vorgaben für Nachhaltigkeits- und ESG-Produkte.
Ziel der SFDR ist es, Anlegern Orientierung bei der Vielzahl an existierenden Nachhaltigkeits- und ESG-Produkten zu geben. Die SFDR gibt drei Kategorien für Anlageprodukte im Hinblick auf Nachhaltigkeits- und ESG-Aspekte vor. AXA IM gibt das Folgende in Bezug auf seine in Frage kommenden Fonds und Strategien in den Bereichen Aktien, Fixed Income und Multi-Asset bekannt:
- 5% (20 Milliarden Euro des verwalteten Vermögens) der Anlagen sind als nachhaltige oder Impact-Fonds klassifiziert, die eine nachhaltige Zielsetzung aufweisen und unter Artikel 9 fallen.
- 85% (392 Milliarden Euro des verwalteten Vermögens) der Anlagen fördern ökologische oder soziale Merkmale und sind ESG-integriert, womit sie unter Artikel 8 fallen.
- 10% (48 Milliarden Euro des verwalteten Vermögens) der Anlagen von AXA IM integrieren und beachten Nachhaltigkeitsrisiken und fallen damit unter Artikel 6. Damit entsprechen sie nicht den erhöhten Kriterien nach Artikel 8 oder Artikel 9 bzw. Nachhaltigkeitsrisiken sind nicht relevant.
„Die SFDR-Verordnung erfordert eine weitreichende Klassifizierung unserer Produktpalette. Damit soll für Anleger mehr Transparenz erzielt werden. Die Zahlen zeigen, wie weit AXA IM auf dem Weg zu einem der weltweit führenden verantwortungsbewussten Investoren bereits fortgeschritten ist“, kommentiert Marco Morelli, Executive Chairman bei AXA Investment Managers.
„Ein weiterer Aspekt der Verordnung ist, dass Finanzmarktteilnehmer Nachhaltigkeitsrisiken und prinzipielle negative Auswirkungen bei den von ihnen verwalteten Vermögenswerten berücksichtigen – etwas, das wir bereits seit vielen Jahren getan haben. Unser Rahmenwerk für verantwortungsbewusstes Investieren hat sich im Laufe der Zeit deutlich weiterentwickelt, einschließlich unserer Ausschlussrichtlinien und proprietären ESG-Scoring-Methoden, kombiniert mit unseren Initiativen für aktive Eigentümerschaft und Stewardship.“
„Echte ESG-Integration ist jetzt eine Realität und das Zeitalter der Nachhaltigkeit erreicht jede Anlageklasse und jedes Portfolio. ESG ist ein entscheidender Faktor für unsere Anlageentscheidungen, und wir sind stolz auf das, was wir bisher erreicht haben. Wir haben uns ehrgeizige Ziele gesetzt. Mit bereits 90 Prozent der in unseren zulässigen Fonds und Strategien enthaltenen Vermögenswerte, die unter die anspruchsvollsten und strengsten regulatorischen Anforderungen der EU fallen, spiegelt unsere bestehende Produktpalette unser Engagement für nachhaltige Finanzen wider. Wir gehen davon aus, dass diese Zahl im Laufe der Zeit noch steigen wird, da wir unser nachhaltiges Produktangebot weiter ausbauen, auch in unserer Produktpalette für Alternatives.“
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Stand: 8. April 2021
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Fußnote
1 Alle Prozentangaben schließen nicht relevante Vermögenswerte aus (Vermögenswerte, die außerhalb der EU verwaltet werden und daher nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen). Alle Zahlen per 31. Dezember 2020, sofern nicht anders angegeben.