C-QUADRAT ARTS Total Return ESG hat das Österreichische Umweltzeichen (UZ49) erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es freut uns sehr Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der C-QUADRAT ARTS Total Return ESG nun auch das Österreichische Umweltzeichen für Nachhaltige Finanzprodukte (UZ 49) erhalten hat. Ganz nach dem Motto
"KOHLE VERDIENEN STATT VERBRENNEN"
steht Ihnen damit unser erster trendfolgender Nachhaltigkeitsfonds mit Risikomanagement zu Verfügung, und die Nachhaltigkeit ist nun auch unabhängig besiegelt:
Das Gütesiegel für Umwelt und Qualität wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) verliehen. Produkte mit diesem Siegel wurden durch unabhängige Gutachter geprüft und deren positiven Auswirkungen auf Umwelt und Soziales bestätigt.
Österreichisches Umweltzeichen für Nachhaltige Finanzprodukte:
Das Österreichische Umweltzeichen wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Infrastruktur und Technologie (BMK) für den Fonds „C-QUADRAT ARTS Total Return ESG“ verliehen, weil bei der Auswahl von Aktien & Anleihen neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien beachtet werden. Das Umweltzeichen gewährleistet, dass diese Kriterien und deren Umsetzung geeignet sind, entsprechende Aktien & Anleihen auszuwählen. Dies wurde von unabhängiger Stelle geprüft. Die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen stellt keine ökonomische Bewertung dar und lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung des Finanzprodukts zu.
Drei Schwerpunkte bilden die Schlüsselkriterien der Richtlinie UZ 49 für Nachhaltige Finanzprodukte:
(1) Die Auswahlkriterien eines nachhaltigen Finanzprodukts müssen geeignet sein, Unternehmen oder Emittenten zu identifizieren, die positive Leistungen für Umwelt und Soziales bringen.
Ausschlusskriterien (beispielhaft):
- Produktion und Handel von Atomkraft und Rüstung
- Förderung fossiler Brennstoffe sowie die Energieerzeugung aus Kohle und Erdöl
- Aktivitäten im Gentechnikbereich
- Systematische Menschen- oder Arbeitsrechtsverletzungen, Kinderarbeit
- Staaten und staatsnahe Emittenten dürfen internationale politische, soziale und Umweltstandards nicht verletzen
(2) Qualitätsanforderungen an den Erhebungs- und Auswahlprozess gewährleisten, dass das Nachhaltigkeitsrating nach bestimmten Standards erfolgt und die definierten Auswahlkriterien im Research- und Rating Prozess auch nachvollziehbar umgesetzt werden.
(3) Transparenzanforderungen schaffen ein klares Bild über die nachhaltige Anlagestrategie und die Zusammensetzung des Portfolios. Der C-QUADRAT ARTS Total Return ESG kombiniert Nachhaltigkeitskriterien (ISS ESG) mit einem vermögensverwaltenden Handelsansatz (ARTS):
Best-in-Class Ansatz – ISS-ESG erstellt Nachhaltigkeitsratings („ESG Corporate Rating“) sämtlicher Unternehmen. Dabei werden Unternehmen je Branche unter Berücksichtigung der Einhaltung von ESG-Kriterien fortlaufend beurteilt und miteinander verglichen. Selektiert werden Unternehmen, die sich nachhaltiger als andere derselben Branche verhalten bzw. werden zumindest 50% der jeweils schlechtesten Unternehmen ausgesondert.
Ausschlusskriterien – anhand eines normbasierten Auswahlverfahrens. Dabei werden kritische Unternehmensbranchen, wie etwa Atomkraft, Gentechnik, Waffen, fossile Brennstoffe sowie Arbeitsrechtsverletzungen und Kinderarbeit ausgeschlossen. Gleiches gilt für Staaten und öffentliche Emittenten, wenn diese gegen Grundrechte bezüglich Demokratie & Menschenrechte oder Umweltstandards, etc. verstoßen.
ARTS Handelslogik – denn "Grün“ allein schützt nicht vor Kurseinbrüchen. Nur weil ein Unternehmen auf den ersten Blick nachhaltig („grün“) ist, ist es deswegen nicht automatisch risikofrei und immun vor Kurseinbrüchen. Daher verbindet ARTS Asset Management Nachhaltigkeitsaspekte mit aktivem Fondsmanagement, um einerseits schnell auf Veränderungen am Markt reagieren und die Asset Allokation entsprechend anpassen zu können und andererseits in schwierigen Börsenphasen durch die Reduktion der Aktienquote Verluste zu begrenzen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Die Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR) der Europäischen Union ist mit 10. März 2021 in Kraft getreten, um hinsichtlich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsprozess und der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in Finanzanlageprodukten Transparenz zu schaffen. Produktanbieter müssen somit ihre Fonds in eine der drei Kategorien, entsprechend der jeweiligen Berücksichtigung von ESG-Kriterien, einordnen.
Mögliche Klassifizierungen gemäß der Verordnung:
Artikel 6 – ESG Integration, Fonds berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken und Chancen
Artikel 8 – ESG Strategie, Fonds bewerben ökologische und soziale Merkmale
Artikel 9 – ESG Impact, Fonds streben eine nachhaltige Investition an
No ESG Produkte – ESG wird bei der Anlageentscheidung nicht berücksichtigt
Die meisten von ARTS gemanagten Produkte werden als Artikel 6-Produkte klassifiziert. Deren zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Diese müssen offenlegen, welche Strategien sie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken verfolgen, wie diese im Anlageprozess berücksichtigt werden und deren Auswirkungen. Dabei ist zu beachten, dass die Einstufung eines Produktes als Artikel 6 nicht bedeutet, dass das Produkt ein nachhaltiges Produkt ist.
ARTS verfügt derzeit über einen gemäß Artikel 8 klassifizierten Fonds.
RECHTLICHER HINWEIS
Diese Marketingmitteilung dient ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken und stellt kein Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar, noch ist sie als Aufforderung anzusehen, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder Nebenleistung abzugeben. Dieses Dokument kann eine Beratung durch Ihren persönlichen Anlageberater nicht ersetzen. Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen ist der jeweils gültige Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen („KID") sowie der Jahresbericht und, falls älter als acht Monate, der Halbjahresbericht. Diese Unterlagen stehen dem Interessenten bei der Kapitalanlagegesellschaft Ampega Investment GmbH, Charles-de-Gaulle-Platz 1, D-50679 Köln und bei der ARTS Asset Management GmbH, Schottenfeldgasse 20, A-1070 Wien, sowie am Sitz der Zahl- und Informationsstelle in Deutschland, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Kaiserstraße 24, D-60311 Frankfurt am Main, sowie im Internet unter www.ampega.de und www.arts.co.at kostenlos in deutscher Sprache zur Verfügung. Performanceergebnisse der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Eine Kapitalanlage in Investmentfonds unterliegt allgemeinen Konjunkturrisiken und Wertschwankungen, die zu Verlusten - bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals - führen können. Der Fonds kann aufgrund des eingesetzten Managementmodells bzw. aufgrund der temporär konzentrierten Investition in einzelne volatile Märkte eine erhöhte Volatilität aufweisen, d.h. die Anteilswerte können auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt sein. Es wird ausdrücklich auf die ausführlichen Risikohinweise des Verkaufsprospektes verwiesen. Trends können sich ändern und negative Renditeentwicklungen nach sich ziehen. Ein trendfolgendes Handelssystem kann Trends über- oder untergewichten. Informationen über Bandbreiten für marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen sind in einer Publikation der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) auf www.fma.gv.at veröffentlicht.