Kündigungsfristen

Kündigungsfristen bei Investmentfonds

Fondsanteile können im Gegensatz zu vielen anderen Geldanlagen grundsätzlich täglich verkauft werden. Sie unterliegen keiner Kündigungsfrist und es gibt keine Mindestlaufzeiten. Das angesparte Vermögen kann somit jederzeit ausgezahlt werden.
Sobald eine Verkaufsorder eines Kunden bei der Depotbank eingegangen ist, wird diese die gewünschte Anzahl von Fondsanteilen direkt an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Die Fondsgesellschaft berechnet den Gegenwert anhand des aktuellen Rücknahmepreises und überweist den Betrag an die Depotbank, welche den Betrag wiederum an den Kunden weiterleitet. Somit bleibt der Anleger jederzeit flexibel.

Eine Ausnahme besteht jedoch bei offenen Immobilienfonds. Hier sind aufgrund der Steuerung der Liquidität Fristen zur Kündigung einzuhalten.

Kündigungsfristen bei Depots

Sowohl Depots als auch bestehende Verrechnungskonten bei den jeweiligen Depotbanken unterliegen keinerlei Kündigungsfristen. Durch einen vom Kunden unterschriebenen schriftlichen Auftrag können Depots und Konten jederzeit aufgelöst werden.

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