Investmentsteuerreform 2018

Die neuen Steuerregeln für Investmentfonds

Ab 2018 ändern sich die Steuerregeln für Investmentfonds. Die gute Nachricht ist: Die meisten Privatanleger werden durch die Reform unter dem Strich nicht mehr Steuern zahlen als bisher. Allerdings gibt es zahlreiche Detailfragen zu Bestandsschutz, Freibeträgen & Co., die wir Ihnen hier beantworten!

Das ändert sich ab 2018

Auf Fondsebene

  1. Ab 1. Januar 2018 müssen deutsche Fonds auf bestimmte inländische Erträge Steuern in Höhe von 15% aus dem Fondsvermögen zahlen. Bislang wurden nur die Anleger besteuert und nicht die Fonds selbst.
  2. Versteuern müssen die Fonds künftig Dividenden aus deutschen Anlagewerten, sowie Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von deutschen Immobilien.
  3. Damit behandelt der Gesetzgeber deutsche und ausländische Fonds im Hinblick auf deren Einkünfte aus Deutschland künftig steuerlich gleich.

Auf Anlegerebene

  1. Für Privatanleger steigt die Steuerbelastung nicht. Aufgrund der neuen Steuerbelastung auf Fondsebene erhalten die Privatanleger einen Ausgleich über die sog. Teilfreistellung. Die Erträge aus Ausschüttungen, Thesaurierungen und Kursgewinnen werden teilweise steuerbefreit. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach dem Anlageschwerpunkt des Fonds (z.B. Aktienfonds: 30%).
  2. Die Steuerlast auf Erträge, die im Fondsvermögen verbleiben (thesaurierte Erträge), wird ab 2018 einmal im Jahr mittels Vorabpauschale von der depotführenden Stelle an den Fiskus abgeführt.
  3. Thesaurierte Erträge aus ausländischen Fonds müssen künftig nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.
  4. Fondsanleger, die keine Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen und damit nicht von Steuerfreistellungen profitieren, zahlen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums im Schnitt nur knapp drei Euro mehr pro Jahr.
  5. Der Bestandsschutz für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben, fällt ab 1. Januar 2018 weg. Es gilt aber ein Freibetrag von 100.000 € pro Person auf Kursgewinne, die ab 01. Januar 2018 entstanden sind. Der Freibetrag muss in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  6. Kursgewinne von Alt-Anteilen, die bis 31.12.2017 erwirtschaftet worden sind, bleiben steuerfrei.

Ausführliche Informationen zur Investmentsteuerreform 2018

Wir stellen Ihnen die Broschüren "Investmentsteuerreform kompakt" sowie "Investmentfonds und Steuern" zur Verfügung. Die Broschüren wurden vom deutschen Fondsverband BVI in Zusammenarbeit mit FONDS professionell bzw. von Allianz Global Investors erstellt. Sie geben Ihnen einen Überblick über die Eckpunkte der Reform und beantworten die häufigsten Fragen möglichst verständlich.

Steuerliche Beratung

Rechtlicher Hinweis: Die persönliche Steuerberatung können und dürfen wir durch diese Informationen nicht ersetzen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen steuerlichen Berater.

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