Vermögenswirksame Leistungen helfen Arbeitnehmern beim Vermögensaufbau. Der Arbeitgeber zahlt dafür freiwillig bis zu 40 Euro pro Monat (maximal 480 Euro pro Jahr). Eingezahlt wird 6 Jahre, anschließend beginnt eine Ruhephase, die am 31.12. des 7. Jahres endet. Danach kann das Depot weiterlaufen oder ein neuer VL-Vertrag angeschlossen werden. Mit Abstrichen in den Zulagen ist sogar eine vorzeitige Kündigung möglich. In einigen Branchen ist die Zahlung von VL durch den Tarifvertrag garantiert.
Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten sollten bei ihren Arbeitgebern nach Vermögenswirksamen Leistungen (VL) fragen. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch. Beteiligt sich der Chef nicht am Vermögensaufbau, bleibt die Eigeninitiative und die Möglichkeit, pro Monat selbst in einen Vertrag zu zahlen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Grenze für die staatliche Arbeitnehmersparzulage liegt.
Besonders attraktiv ist VL-Sparen mit Fonds aufgrund Ihres längerfristigen Anlagehorizonts und Ihrer Risikoverteilung in unterschiedliche Anlageformen. Speziell Aktienfonds haben in der Vergangenheit zum Teil von überdurchschnittlichen Renditechancen an den Märkten profitiert.
Der Bundesverband Investment und Asset-Management (BVI) hat berechnet: VL-Fondssparpläne mit deutschen Aktienfonds kamen in den vergangenen 50 Jahren auf eine Durchschnittsrendite von 7,48 Prozent. Bezogen auf den Zeitraum von sechs Jahren, in denen ein VL-Vertrag bespart wird, wären so aus 2.880 Euro Sparsumme (40 Euro monatlich) nach sieben Jahren rund 4.367 Euro geworden.
1 Quelle: BVI Statistik, Stand 22.05.2020
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1 Quelle: BVI. Tatsächliche Ergebnisse können sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Etwaige Kosten, wie z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionsentgelte, Depotführungsentgelte und/oder sonstige Entgelte wurden in der rechtlich unverbindlichen Beispielberechnung nicht berücksichtigt.