Sie sind bereits Kunde des FondsSuperMarkt und möchten Freunde, Kollegen, Bekannte oder ihre ganze Familie zur Messe mitbringen? Sehr gerne!
Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen*.
Wer kann am "Kunden werben Messebesucher-Programm" teilnehmen?
Es können alle aktiven Kunden des FondsSuperMarkt teilnehmen. Angestellte des FondsSuperMarkt und der angeschlossenen Unternehmen sind ausgeschlossen.
Wen kann ich werben und was wird prämiert?
Es können Messebesucher geworben werden, die von Bestandskunden des FondsSuperMarkt zur Teilnahme aktiviert wurden. Die geworbenen Messebesucher sind volljährige Personen, die aktuell nicht Kunden des FondsSuperMarkt sind und innerhalb der letzten 24 Monate keine FondsSuperMarkt-Kunden waren.
Prämiert wird die Teilnahme an der Fondsmesse München am 26.10.2019.
Unabhängig davon wird zusätzlich die Eröffnung eines Depots des durch den Messebesuch geworbenen Neukunden prämiert.
Wann und wie erhalte ich als Bestandskunde des FondsSuperMarkt die Prämie?
Der Kunde des FondsSuperMarkt erhält pro geworbenem Messebesucher innerhalb von 4 Wochen nach der Messe den Betrag von 25 € auf das bei der Depotbank bestehende Verrechnungskonto überwiesen. Die Teilnahmebedingungen müssen erfüllt sein.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich!
Wann und wie erhalte ich als Neukunde des FondsSuperMarkt die Prämie?
Der Neukunde eröffnet bis 31.12.2019 über FondsSuperMarkt ein Depot und nimmt darin eine Mindestanlage in Höhe von 3.000 € vor. Die Mindestanlage muss in aktiv gemanagte Investmentfonds erfolgen. Ausgenommen sind Fonds von DEKA und Union Investment sowie ETFs.
Die Prämie in Höhe von 50 € wird ca. 3 Monate nach Depoteröffnung auf das bei der Depotbank bestehende Verrechnungskonto des Neukunden überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Wie viele Messebesucher kann ich werben?
Sie können bis zu 5 Messebesucher werben.
Das massenweise Anwerben von Messebesuchern (z.B. über Portale) ist untersagt und berechtigt nicht zum Erhalt von Prämien. Bei Verstößen behält sich FondsSuperMarkt vor, den jeweiligen Werber vom Programm auszuschließen und/oder Prämien zurückzufordern.
Was muss ich bei der Aktion beachten?
Bei dem geworbenen Messebesucher muss der Name des Werbers hinterlegt sein. Der Werber muss spätestens am Einlass zur Messe benannt werden.
Die geworbene Person muss an der Fondsmesse München persönlich anwesend sein und an der Messe teilnehmen. Der Besucher muss sich mit seinen vollständigen persönlichen Angaben (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) anmelden.
Empfehlungsnachrichten im Rahmen des "Kunden-werben-Messebesucher-Programms" haben werblichen Inhalt. Empfänger können sich durch den Versand solcher Nachrichten belästigt fühlen.
Der Werber muss vor Anmeldung des Messebesuchers (Empfängers) sicherstellen, dass der Empfänger zuvor seine Einwilligung zur Übermittlung seiner Daten und zum Empfang von E-Mails durch FondsSuperMarkt erteilt hat. Hat die geworbene Person keine entsprechende Einwilligung erteilt, darf keine Anmeldung für die Messe erfolgen.
Erfolgt dennoch eine Anmeldung ohne vorherige Einwilligung, können Empfänger rechtlich gegen den Versand vorgehen. Ein Versand von Empfehlungsnachrichten ohne die vorherige Einwilligung der Empfänger führt gemäß dieser Teilnahmebedingungen zum Ausschluss von der Prämienberechtigung.
Um einen Missbrauch dieser Aktion zu vermeiden, wird FondsSuperMarkt die Daten jedes Werbers für einen Zeitraum von einem Jahr speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung einer Empfehlungsnachricht im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird FondsSuperMarkt die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.
Kann die Aktion mit anderen Aktionen kombiniert werden?
Nein, die Aktion ist nicht kombinierbar mit weiteren Aktionen.
Durch Teilnahme an der "Kunden-werben-Messebesucher-Aktion" willigen Sie in diese Teilnahmebedingungen ein.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rufen Sie uns gerne an!
Montag - Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 17 Uhr