Wie lange müssen die Fondsanteile gehalten werden?
Für Anteile, die ab dem 21.07.2013 erworben wurden, gilt eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten. Damit will der Gesetzgeber die Liquiditätsplanung für das Fondsmanagement nachhaltig verbessern und die Stabilität der Wertentwicklung weiter erhöhen. Für die Anteile gilt zudem eine Kündigungsfrist von 12 Monaten.
Was ist bei der Rückgabe von Anteilen zu beachten?
Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate und wird unwiderruflich erteilt. Der Auftrag wird von der verwahrenden Depotstelle (z.B. FNZ Bank) an die Fondsgesellschaft gemeldet.
Anteile, die gekündigt wurden, werden gesperrt und können bis zur Rückgabe nicht verkauft oder auf andere Depots übertragen werden.
Wann kann die unwiderrufliche Rückgabeerklärung erteilt werden?
Die Rückgabeerklärung kann jederzeit, auch vor Ablauf der Mindesthaltdauer, erteilt werden. Die Haltefrist von 24 Monaten muss erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe von Anteilen erfüllt sein. Sie können somit theoretisch direkt nach Kauf der Fondsanteile kündigen und nach zwei Jahren über die Anlagesumme verfügen.