Mit FondsSuperMarkt als Fondsvermittler profitieren Sie bei verschiedenen deutschen Banken dauerhaft von Sonderkonditionen für Ihr Depot wie z.B. 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag beim Fondskauf. Einige unserer Partnerbanken führen auch kostenfreie Depot-Verrechnungskonten für die Kunden und bieten Sparkonten wie Tagesgeld- und Festgeld an.
Kontoguthaben, die Sie bei unseren Partnerbanken verwahren, sind sowohl durch die gesetzliche als auch durch die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken geschützt!
Gemäß Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) gehören deutsche Banken, die ein Einlagengeschäft betreiben, kraft Gesetzes der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an. Hierüber informieren die Banken mit dem Informationsbogen für den Einleger.
Sicherungsumfang
Der Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) wird von mehr als 170 Banken getragen und sichert Einleger auch über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus mit deutlich höheren Beträgen ab.
Sicherungsumfang
Unsere Partnerbanken sind sowohl Pflichtmitglieder im gesetzlichen Einlagensicherungssystem als auch freiwillige Mitglieder im Einlagensicherungsfonds für private Banken, so dass Ihre Kontoguthaben im Falle einer etwaigen Bankeninsolvenz gleich doppelt abgesichert sind!
Diese Beträge sind für Privatpersonen geschützt:
Gesetzliche Einlagensicherung | Freiwillige Einlagensicherung | |
Mitgliedschaft | Entschädigungs- einrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) | Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) |
Sicherungs- grenze | 100.000 € pro Person | 3 Mio. € pro Person |
Geschützte Konten |
Gesetzliche Einlagensicherung | Freiwillige Einlagensicherung | |
Mitgliedschaft | Entschädigungs- einrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) | Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) |
Sicherungs- grenze | 100.000 € pro Person | 3 Mio. € pro Person |
Geschützte Konten |
Gesetzliche Einlagensicherung | Freiwillige Einlagensicherung | |
Mitgliedschaft | Entschädigungs- einrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) (über die Mutter FNZ Bank) | Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) (über die Mutter FNZ Bank) |
Sicherungs- grenze | 100.000 € pro Person | 3 Mio. € pro Person |
Geschützte Konten |
Gesetzliche Einlagensicherung | Freiwillige Einlagensicherung | |
Mitgliedschaft | Entschädigungs- einrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) | Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) |
Sicherungs- grenze | 100.000 € pro Person | 3 Mio. € pro Person |
Geschützte Konten | Giro- & Verrechnungskonto, Tages- & Festgeld, Währungsanlagekonto |
Gesetzliche Einlagensicherung | Freiwillige Einlagensicherung | |
Mitgliedschaft | Französische Einlagensicherung „Fonds de Garantie des Dépots et de Résolution" (FGDR) | Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) |
Sicherungs- grenze | 100.000 € pro Person | 3 Mio. € pro Person |
Geschützte Konten | Verrechnungskonto, Tages- & Festgeldkonto, Währungskonto |
Quelle: einlagensicherungsfonds.de und edb-banke.de / Stand: Januar 2025
Investmentfonds und andere Wertpapiere sind grundsätzlich nicht über die Einlagensicherung geschützt, wofür es auch keinen Grund gibt. Sie sind vielmehr als so genanntes Sondervermögen vor einer möglichen Insolvenz der Bank geschützt. Depots werden von der Bank lediglich verwahrt und bleiben im Eigentum des Kunden.
Bei einem Zahlungsausfall der Bank können Sie Ihre Fonds einfach zu einer anderen Bank übertragen – z.B. zu einer unserer Partnerbanken, wo Sie Ihre Fonds durch die Sonderkonditionen von FondsSuperMarkt günstiger kaufen und verwahren als bei Ihrer Hausbank.
Die gesetzliche Einlagensicherung
Der Einlagensicherungsfonds (freiwillige Einlagensicherung)
Gesetzliche Einlagensicherung
Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000 € sowie bis zu 500.000 € bei bestimmten Lebensereignissen erstattet (Sicherungsobergrenze/Deckungssumme).
Alle bei derselben Bank gehaltenen Einlagen werden addiert. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000 € auf einem Sparkonto und 20.000 € auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 € erstattet.
Freiwillige Einlagensicherung
Die prozentuale Sicherungsgrenze wird für jedes Mitgliedsinstitut individuell berechnet und beträgt ab 01.01.2025 8,75% der haftenden Eigenmittel der Bank - mindestens 438.000 € pro Person. Begrenzt wird die Sicherungsgrenze durch den „höchstmöglichen Entschädigungsbetrag“ je Einleger und je Bank (siehe “Wer wird durch die Einlagensicherungssysteme geschützt”)
Gesetzliche Einlagensicherung
Geschützt mit 100.000 € pro Person sind Einlagen von
Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und institutionellen Anlegern, wie z.B. Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und Einlagen der öffentlichen Hand.
Freiwillige Einlagensicherung
Der höchstmögliche Entschädigungsbetrag von 3 Mio. € gilt für
Der höchstmögliche Entschädigungsbetrag von 30 Mio. € gilt für Einlagen mit Laufzeiten von weniger als 12 Monaten von
Durch die gesetzliche Einlagensicherung und den Einlagensicherungsfonds geschützt sind Einlagen auf
Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate, sind nicht geschützt.
Die Sicherungsgrenzen gelten pro Person. Ein Ehepaar hat demnach einen doppelten Anspruch.
Beispiel gesetzliche Einlagensicherung
Bei Eheleuten sind für beide Kontoinhaber jeweils einen Betrag von bis zu 100.000 € geschützt. Das Ehepaar Mustermann verfügt bei Bank X über mehrere Konten:
Der Anspruch von Frau Mustermann beträgt
Der Anspruch von Herrn Mustermann beträgt
Das Ehepaar hat einen Anspruch aus der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von insgesamt 170.000 €. Ist die Bank X freiwilliges Mitglied bei einer weiteren Sicherungseinrichtung, z.B. des Einlagensicherungsfonds, so ist für die verbleibenden 10.000 € der Anspruch aus dieser zu prüfen.
Beispiel freiwillige Einlagensicherung
Wir nehmen an, dass die Bank X, bei der die Eheleute mehrere Konten führen, über den Einlagensicherungsfonds jeweils einen Betrag von 3 Mio. € absichert:
Der Anspruch von Frau Mustermann beträgt
Der Anspruch von Herrn Mustermann beträgt
Das Ehepaar wird für das gesamte Guthaben entschädigt.
Ja, auch Konten in Fremdwährungen sind durch die gesetzliche Einlagensicherung und den Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Entschädigungsfall erfolgt die Entschädigung jedoch in Euro. Zugrunde gelegt wird der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) des Tages, an dem der Entschädigungsfall festgestellt wurde.